Satzung

 

Satzung der St. Kilian Schützenbruderschaft Lügde e.V. von 1732
IM BUND DER HISTORISCHEN DEUTSCHEN SCHÜTZENBRUDERSCHAFTEN E.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen: St. Kilian Schützenbruderschaft Lügde von 1732 e.V.
Er ist unter diesem Namen eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts zu Lemgo VR 50155 und hat seinen Sitz in 32676 Lügde.
Die Schützenbruderschaft ist kirchlich verbunden mit der kath. Pfarrgemeinde St. Marien Lügde oder deren Rechtsnachfolgerin.

§ 2 Wesen und Aufgabe
Die St. Kilian Schützenbruderschaft Lügde - im folgenden „Schützenbruderschaft" genannt - ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (Vereinsregister Köln VR 4219) bekennen - im folgenden „Bund" genannt. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften "für Glaube, Sitte und Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaft zu:

Bekenntnis des Glaubens durch:
a) Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten.
b) Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit.
c) Werke christlicher Nächstenliebe.
Schutz der Sitte durch:
a) Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben.
b) Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport.
c) Gestaltung echter brüderlicher Geselligkeit
Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch:
a) Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem Bürgersinn.
b) Tätige Nachbarschaftshilfe.
c) Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums des Schützenwesens.
d) Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen.
e) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.
Die Schützenbruderschaft widmet sich im Besonderen:
a) der Pflege des Brauchtums durch die Pflege des historischen Schießspiels, der Förderung und der Erhaltung der überlieferten Schützentraditionen.
b) dem Schießsport durch Durchführung und Pflege schießsportlicher Übungen und Leistungen.
c) der Jugendpflege durch Jugendbetreuung und Durchführung von Jugendfreizeiten.
d) der Mildtätigkeit durch die Durchführung und Förderung karitativer Aktionen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Schützenbruderschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Die Schützenbruderschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Schützenbruderschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied können Personen christlichen Glaubens werden, die unbescholten und bereit sind, sich zum Inhalt dieser Satzung zu verpflichten.
Mitglied der Bruderschaft kann jede männliche Person werden, die das 16.Lebensjähr erreicht hat.
Mitglieder werden in ein Bruderschaftsregister eingetragen. Die Neuaufnahme ist jederzeit möglich. Die Aufnahme in die Bruderschaft erfolgt schriftlich und ist verbindlich durch Zahlung des ersten Beitrags.
Die Schützenbruderschaft ist eine Vereinigung christlicher Personen. Nichtkatholische Mitglieder verpflichten sich mit der Aufnahme in die Schützenbruderschaft grundsätzlich zu deren christlichen Grundsätzen.
Mit der Aufnahme in die Schützenbruderschaft und durch die Anerkennung dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder zu den christlichen Grundsätzen und zur christlichen Lebenshaltung.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Das ausscheidende Mitglied hat auf das Vermögen der Schützenbruderschaft keinen Anspruch. Auch entfällt ein Anspruch auf Auseinandersetzung. Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ist spätestens beim Ausscheiden zu zahlen.
Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Austrittserklärung muss gegenüber dem Vorstand schriftlich abgegeben werden.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen der Schützenbruderschaft und des Bundes schädigt oder wenn es mit der Beitragszahlung verschuldet mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand der Schützenbruderschaft nach vorheriger Anhörung des Betroffenen (rechtliches Gehör). Gegen die Ausschluss-Entscheidung hat der Betroffene das Recht, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Beschwerde beim Schiedsgericht des Bundes oder Historischen Deutschen Schützenbruderschaften einzulegen. Bei Ausschluss findet keine anteilige Rückerstattung des Beitrages statt.
Ausgeschlossene Vorstandsmitglieder scheiden mit der Ausschlussentscheidung aus ihren Ämtern aus.
Aufbau:
Die Bruderschaft ist unterteilt in Alt- und Jungschützen sowie einer Schießgruppe. Die Jungschützen werden durch den Jungschützenprinz oder Jungschützenmeister im Vorstand vertreten, die Schießgruppe durch den leitenden Schießmeister oder stellvertretenden Schießmeister.
In der Schießgruppe können Frauen, Männer und Jugendliche ab 10 Jahre Mitglied werden, die nicht der Bruderschaft angehören. Sie haben keine Rechte aus dieser Mitgliedschaft an die Schützenbruderschaft " St. Kilian " Lügde von 1732 e.V. . Die Schießgruppenarbeit wird durch eine eigene Geschäftsordnung geregelt.
Zwischen dem 21.- 25. Lebensjahr kann der Schütze bei den Jungschützen ausscheiden und bei den Altschützen aufgenommen werden.
Ehrungen:
Geehrt wird wer 25, 50, 60 usw. Jahre der Schützenbruderschaft angehört. Nachweisbare Mitgliedschaft in anderen Bruderschaften mit vergleichbaren Zielen, werden nicht auf die Mitgliedschaft der Schützenbruderschaft " St. Kilian " Lügde von 1732 e. V. angerechnet. Die Ehrungen von besonders verdienten Schützenbrüdern mit einem Verdienstorden der Schützenbruderschaft " St. Kilian" Lügde von 1732 e. V., obliegen der Entscheidung des Vorstandes. Sonstige Ehrungen gehen vom Bund aus.

§ 5 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen und sich an den Veranstaltungen der Schützenbruderschaft zu beteiligen. Darüber hinaus wird eine Teilnahme an den Veranstaltungen erwartet, die von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand zur Pflicht gemacht werden. An kirchlichen Veranstaltungen sollen sich alle Mitglieder beteiligen. Jedes Mitglied hat nach vollberechtigter Mitgliedschaft das Recht auf den Königsschuß, siehe auch §17. Die Wahrnehmung von Mitgliedsrechten erfolgt über den gesetzlichen Vorstand bzw. über die Mitgliederversammlung. Auswärtige Mitglieder sollten - wann immer möglich - aktiv am Bruderschaftsleben teilnehmen. Ferner bekunden sie durch die jährlichen Beitragsleistungen ihre Schützenbrüderlichkeit.

§ 6 Jungschützen
Alle Mitglieder unter 21 Jahren sind in einer Jungschützenabteilung zusammengefasst, deren Rechte und Pflichten nach dem Grundgesetz der „St. Kilian" Schützenjugend im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zu ordnen sind. Die Mitgliedschaft in der Jungschützenabteilung endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Jungschützen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind voll beitragspflichtig und stimmberechtigt. Mit Eintritt in die Jungschützengruppe beginnt die Zeit der aktiven Mitgliedschaft in der Bruderschaft.
Die Jungschützen schießen 14 Tage vor dem jährlichen Schützenfest unter sich einen Jungschützenprinz aus. Die Durchführung und die Bestimmungen des Schiessens werden vom Jungschützenmeister bzw. leitenden Schießmeister festgelegt. Teilnehmen kann jeder Jungschütze im Alter von 16 - 25 Jahren. Jungschützenprinz kann man nur einmal werden. Die Rechte der Schützenjugend ergeben sich, soweit die Jugendkein eigenes Statut hat, aus dem Bundesstatut der St. Sebastianus Schützenjugend im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BdSJ), sowie dem Statut des jeweiligen Diözesanverbandes des BdSJ. Führungskräfte der Jungschützen können auch über das 25. Lebensjahr hinaus ein Amt in der Jungschützenabteilung ausüben.

§ 7 Ehrenmitglieder
Eine Ehrenmitgliedschaft in der Schützenbruderschaft "St. Kilian" Lügde von 1732 e. V. sieht diese Satzung nicht vor.

§ 8 Organe der Schützenbruderschaft
Organe der Schützenbruderschaft sind

die Mitgliederversammlung,
der Vorstand.

§ 9 Mitgliederversammlung
Jährlich ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung sollte bis Ende März eines jeden Jahres durchgeführt worden sein. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe beim Brudermeister schriftlich beantragen.
Zur Mitgliederversammlung und zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist mindestens sieben Tage vorher schriftlich unter Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung einzuladen. Die Mitgliederversammlung wird vom Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen und geleitet. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung eine geheime Abstimmung beschließen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich und mindestens einenTag vor der Mitgliederversammlung beim Brudermeister oder seinem Stellvertreter einzureichen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in das Protokoll einzutragen und vom Brudermeister oder seinem Stellvertreter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist:

Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan.
Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
Entlastung des Vorstandes nach Rechnungslegung.
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
Änderung der Satzung.

§ 11 Satzungsänderung
Zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung der Schützenbruderschaft ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Alle Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Bundes gemäß dessen Statut.

§ 12 Vorstand
Gesetzlicher Vorstand:
Der Brudermeister (Major), der Adjutant (2. Vorsitzende), der Kommandant (Hauptmann) Kassierer (Hauptmann) und Schriftführer (Hauptmann) bilden den gesetzlichen Vorstand in Sinne des § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Bruderschaft gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam zu vertreten. Rechtsverbindliche Erklärungen der Bruderschaft werden von zwei Mitgliedern des gesetzlichen Vorstandes abgegeben. Die Amtsdauer des gesetzlichen Vorstandes erlischt mit der Eintragung des neu gewählten Vorstandes im Vereinsregister. Der gesetzliche Vorstand entspricht dem geschäftsführenden Vorstand. Dem erweiterten Vorstand gehören neben dem geschäftsführenden Vorstand an:

  • der leitende Schießmeister sowie dessen Vertreter
  • (Beide können auch ein weiteres Amt im Vorstand wahrnehmen)
  • der 1. Fähnrich
  • der 2. Fähnrich
  • Stellv. Kassierer
  • Stellv. Schriftführer
  • Stellv. Kommandant
  • der Jungschützenmeister
  • sowie bis zu 7 Beisitzer

Der Vorstand besteht aus maximal 20 Personen.

Mit beratener Stimme gehören dem Vorstand an:

  • als geistlicher Präses der Pfarrer der kath. St. Marien Pfarrgemeinde Lügde oder ein von ihm zu benennender Geistlicher
  • der Schützenkönig
  • der Kronprinz
  • der Jungschützenprinz
  • Beauftragte für Sonderaufgaben ( ZBV )

Die Amtszeit für gewählte Vorstandsmitglieder ist 6 Jahre. Alle 3 Jahre finden Vorstandswahlen statt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zum Schießmeister kann nur gewählt werden, wer im Besitz einer gültigen Schießleiterqualifikation ist. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass der Vorstand eine steuerfreie pauschale Vergütung in Höhe des Ehrenfreibetrages für seine Tätigkeit erhält. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, erfolgt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.

§ 13 Aufgaben des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes sind:

Führung der laufenden Geschäfte.
Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr.
Erstattung der Tätigkeitsberichte.
Wahl der Delegierten für Organe des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und seiner Untergliederungen, soweit die Vertretung nicht durch den Brudermeister oder seinen Stellvertreter erfolgt.
Die Vorstandssitzungen werden vom Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung vom stellvertretenden Brudermeister einberufen und geleitet.
Die Beschlüsse sind in das Protokollbuch einzutragen und vom Brudermeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 14 Beschreibung der Aufgaben
Der Brudermeister ist der Repräsentant der Schützenbruderschaft. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die
Mitgliederversammlungen. Er vertritt die Bruderschaft in den Gremien des Bundes und seiner Untergliederungen. Der stellvertretende Brudermeister vertritt den Brudermeister im Falle seiner Verhinderung. Der Kassierer ist für das Finanzwesen der Schützenbruderschaft verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Er hat den Jahresabschluss zu erstellen und Rechnung zu legen. Er stellt den Voranschlag für das folgende Geschäftsjahr auf. Er verwahrt die Sachwerte der Schützenbruderschaft. Geldmittel sind bankmäßig anzulegen. Das Königssilber und sonstige bedeutende Sachwerte sind zu archivieren und möglichst in einem Banksafe zu bewahren. Dem Schriftführer obliegt das Schriftwesen der Schützenbruderschaft. Er führt und verwahrt das gesamte Schriftwerk. Er fertigt die Niederschriften über die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Zumindest die Anträge und Beschlüsse sind in einem fortlaufend geführten Protokollbuch einzutragen. Der Schießmeister organisiert das Brauchtumsschießen und das sportliche Schießen der Schützenbruderschaft und trägt hierfür, unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes, die gesetzliche Verantwortung. Ihm obliegt die Pflege und sorgfältige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Schießsports. Pokale und sonstige Gegenstände werden von ihm verwaltet. Der Jungschützenmeister organisiert und führt die Jungschützen der Schützenbruderschaft. Er trägt die Verantwortung und vertritt deren Interessen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Der Kommandant organisiert und leitet die Aufzüge der Schützenbruderschaft in der Öffentlichkeit. Die Fahnenrotte der Bruderschaft ist dem Kommandanten unterstellt. Der Präses wahrt die geistlichen, kirchlichen und kulturellen Aufgaben der Schützenbruderschaft.

§ 15 Kassenprüfer
Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden zwei Kassenprüfer prüfen die Führung der Kassenbücher und Belege, der Bestände und Vermögensanlagen. Sie erstatten zur Jahresrechnungslegung den Prüfbericht. Jedes Jahr ist ein Kassenprüfer für zwei Jahre zu wählen. Eine direkt anschließende Wiederwahl ist nicht zulässig

§ 16 Festveranstaltungen
An großen kirchlichen Festen nimmt die Bruderschaft teil, insbesondere bei der feierlichen Abholung des Bischofs, bei der Einführung eines neuen Pfarrers oder auf besondere Einladung. Beim Schützenfest im Sommer wird heimisches Brauchtum gepflegt. Dies beinhaltet das Abholen von König und Hofstaat, feierlicher Kirchgang mit Abholen des Präses, großer Festumzug und Ehrung der Gefallenen. An allen vorgenannten Festveranstaltungen nehmen die Schützenbrüder im Schwarzen Anzug mit Krawatte sowie Zylinder und Holzgewehr teil. Jungschützen tragen schwarze Hose und weißes Hemd mit Krawatte. Soweit den Mitgliedern nachgewiesene Aufwendungen für den Verein entstehen, sind diese zu erstatten.

§ 17 Königschießen
Die Würde des Schützenkönigs steht jedem Mitglied ab dem 21.Lebensjahr offen.
Durchführungsbestimmungen des Königschießen: Falls kein König ermittelt wird, sind die Vorstandsmitglieder die noch nie die Königswürde errungen haben, verpflichtet, den König unter sich auszuschießen. Weitere Bewerber aus dem Vorstand und aus dem Kreis der Mitglieder sind zugelassen.

§ 18 Kirchliche Veranstaltungen
Höchstes kirchliches Fest der Bruderschaft ist der Fronleichnamstag, an dem sich alle Mitglieder in althergebrachter Kleidung an der Prozession sowie an der Prozession am Sonntag nach Fronleichnam beteiligen und den gesamten Ehrendienst versehen. Die Schützen begleiten das Allerheiligste nach altem Brauch.

§ 19 Schützenbrauchtum
Die Schützenbruderschaft St. Kilian Lügde pflegt das seit Jahrhunderten bestehende Schützenbrauchtum.

§ 20 Sportschießen
Die Schützenbruderschaft pflegt und fördert das sportliche Schießen nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes. Die Schützenbruderschaft gewährt dem Bund in Erfüllung seiner Verpflichtungen als anerkannter Schießsportverband alle erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechte. Alle Mitglieder der Schützenbruderschaft " St. Kilian " Lügde von 1732 e. V. können auch Mitglied in der Schießgruppe sein. Die Schießgruppe richtet sich nach den Bestimmungen für das sportliche Schießen im Zentralverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften.

§ 21 Sozialverpflichtung der Schützenbruderschaft
Die Schützenbruderschaft schützt seine Mitglieder durch den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung.

§ 22 Kunst und Kultur
Die Schützenbruderschaft pflegt die christliche und geschichtliche Kultur der Heimat. Der Vorstand hat darüber zu wachen, dass die alten Besitztümer der Schützenbruderschaft, vor allem die, die Kunstwert oder sonstigen historischen Wert haben, wie Königssilber, Urkunden und Protokollbücher, katalogisiert,
sorgfältig und sicher verwahrt werden.

§ 23 Auflösung der Schützenbruderschaft
Im Falle der Auflösung, der Aufhebung und bei Wegfall des Satzungszweckes der Schützenbruderschaft fällt das vorhandene Vermögen an die katholische Kirchengemeinde St. Marien Pfarrgemeinde in Lügde mit der Auflage, dass die Barmittel ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, mildtätigen und
gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Die Sachwerte sind zu archivieren. Bei Wiedererrichtung einer neuen Schützenbruderschaft mit gleicher Zielrichtung wie die der Schützenbruderschaft, sind dieser die Sachwerte nach sorgfältiger, vorheriger Prüfung, zu übergeben.

§ 24 Geschäftsordnung
Die Schützenbruderschaft kann eine Geschäftsordnung erlassen. Diese wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

§ 25 Schiedsgericht
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Schützenbruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern untereinander, sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden.
Die Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. ist in der Fassung vom 19.3.2000 Bestandteil der Satzung der Schützenbruderschaft und für diese und deren Mitglieder verbindlich.

§ 26 Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Beruf, Abteilung, Auszeichnungen; Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzanordnung KDO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Sport- und Spielbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am "Schwarzen Brett". Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände - nicht zulässig.
Als Mitglied des Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Vereinsmitgliedsnummer (sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein internetgestütztes Programmsystem.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts-Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

§ 27
In dieser Satzung nicht vorgesehene Fälle entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 28 Entgegenstehende Bestimmungen
Alle bisherigen dieser Satzung entgegenstehenden Bestimmungen sind hierdurch aufgehoben.

§ 29 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Satzung im Übrigen nicht davon berührt.

§ 30 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12. März 2010 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle vorangegangenen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

Lügde, den 12. März 2010

Brudermeister Dietrich Günnewich
stellv. Brudermeister Heinrich Hasse
Schriftführer Thomas Schaper
Kassierer Michael Rüsenberg
Kommandant Werner Oelmann

 

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Schießgruppe

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