Die St. Kilian Schützenbruderschaft von Lügde e.V. (1732) konnte entsprechend der Satzung vom 30. Oktober 1949 sowie einer Satzungsänderung vom 23. Januar 1955 bereits im Jahre 1982 auf eine 250-jährige Vereinsgeschichte zurückblicken, aber aufgrund der vorliegenden Unterlagen kann das Alter der Lügder Schützenbruderschaft leider nicht genau festgestellt werden. Zu oft sind alte Urkunden durch die vielen Brände, die Lügde oftmals völlig zerstörten, verlorengegangen. Auch werden die Kriegswirren und die immer wieder aufgetretenen Überflutungen der Stadt durch die Emmer für Verluste bei den Vereinsunterlagen beigetragen haben.
Das Jahr 1832 brachte mit der Reorganisation der Schützengesellschaft die ersten noch im Original erhaltenen handschriftlichen Unterlagen unserer Vereinsgeschichte.
Die Statuten der Schützengesellschaft zu Lügde wurden entworfen, in 35 Paragraphen gegliedert, zu Papier gebracht und am 3. Juni 1833 von 11 Herren des Vorstandes der Schützengesellschaft unterzeichnet. Eine Ergänzung dieser Statuten erfolgte nach der Wahl einer Kommission zu 6 Paragraphen am 30. November 1864.
In diesem Zusammenhang ist nicht uninterressant, dass sich auch die Kleiderordnung der Mitglieder, angeordnet in der Satzung von 1833, im Wesentlichen bis zum heutigen Tage erhalten hat. Wurde der Verein in der Vergangenheit auch oft als " Beerdigungsverein " abgetan, so steht eine Änderung der Schützentracht sicherlich nicht zur Sprache.
Die Lügder Schützen können somit stolz sein, einer alten auch mündlichen Überlieferung die Treue gehalten zu haben, wonach es heißt : " Und sie zogen ihren besten Anzug an - das war nun mal der schwarze - und feierten ihr Schützenfest." Zur Teilnahme am Schützenfest waren alle wirklichen Schützen in der vorgeschriebenen Kleidung verpflichtet. Nur ein "erheblicher Hinderungsgrund" ( Krankheit oder Abwesenheit ) wurde als Entschuldigung anerkannt.
Wiederum erhalten hat sich " nach Väter Art und Sitte ", dass jeder König eine silberne Münze mit der Jahreszahl und der Umschrift Schützenkönig erhält.